Landes-Hochschul-DV-Kommission
des Landes Sachsen-Anhalt (LDVK)




Aufgaben der LDVK


  1. Die Landes-Hochschul-DV-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Kommission des gemäß § 101 Absatz 6 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geschaffenen Verbundes der Hochschul- und Medizinischen Rechenzentren des Landes Sachsen-Anhalt (im folgenden mit Verbund bezeichnet), der nach den vom Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, vom Präsidenten der Landesrektorenkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt und vom Sprecher der Leiter der Hochschul- und Medizinischen Rechenzentren des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.1995 getroffenen Festlegungen durch Koordinierung und Zusammenarbeit der folgenden Kommissionen und Arbeitsgruppen realisiert wird:

    • Landes-Hochschul-DV-Kommission
      (im folgenden mit LDVK bezeichnet),
    • Gruppe der Leiter der Hochschul- und Medizinischen Rechenzentren
      (im folgenden mit GLRZ bezeichnet),
    • Arbeitsgruppen der GLRZ.

  2. Aufgabe der LDVK ist das Erarbeiten von Empfehlungen zu grundsätzlichen hochschulübergreifenden Problemen und Entwicklungsaufgaben des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik in Lehre und Forschung an den Hochschulen des Landes und beim Zusammenwirken mit ausseruniversitären Einrichtungen und Schulen des Landes auf diesem Gebiet.

  3. Die LDVK berät das Kultusministerium und die Landesrektorenkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt zu den in Punkt 2 benannten Problemen und Fragen, insbesondere

    • zu übergreifenden Fragen der Rechentechnik-Versorgung an den Hochschulen,

    • zum Ausbau von Kommunikationsmöglichkeiten und deren Nutzung durch Hochschulen,

    • in Grundsatzfragen der Softwareversorgung, insbesondere zu Beschaffung, Betreuung und Distribution von Software für den Verbund, zur Entwicklung, Verbreitung und Einsatz speziell für Lehre geeigneter Software,

    • zur Zusammenarbeit der Hochschulen mit ausseruniversitären Forschungseinrichtungen und Schulen auf dem Gebiet der Nutzung von Rechentechnik, Datenkommunikation und Software,

    • zum Regelungsbedarf im Verbund.

  4. Die LDVK kann den Hochschulen Empfehlungen geben und hat das Recht, dem Kultusminister Hinweise auf Probleme und Vorschläge für staatliche Aktivitäten zu unterbreiten.


Mitglieder der LDVK


Vorsitzender

Herr Prof. Dr. Paul Molitor
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mitglieder

Herr Prof. Dr. Hartmann,
Fachhochschule Merseburg

Herr Prof. Dr. Heineck,
Fachhochschule Harz

Herr Prof. Dr. Heinke,
Fachhochschule Magdeburg

Herr Dr. Jank,
Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Gatersleben

Herr Dr. Knocke,
Sprecher der Gruppe der Leiter der Hochschulrechenzentren

Herr Prof. Dr. Michaelis,
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Herr Prof. Dr. Otto,
Fachhochschule Anhalt

Herr Prof. Dr. Scharnowski,
Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design

Herr Prof. Dr. Scheel,
Institut für Pflanzenbiochemie Halle

Gäste

Herr Geburtig,
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 6.23